Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Zweck des Gesetzes ist der Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien.

Umsetzungshinweise und Checkliste siehe Rundschreiben der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (PDF)

Meldestelle für Hinweise zu Angelegenheiten der MVZ Crailsheim GmbH ist das Klinikum Crailsheim. Das MVZ Crailsheim ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH. Die betrauten Mitarbeiter/innen der Meldestelle des Klinikums sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden die das MVZ betreffenden gemeldeten Angelegenheiten entsprechend den gesetzlichen Regelungen behandeln.

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Telefon: 07951 490 265 oder 120